Lohnfonds

Lohnfonds - als Teil des Nationaleinkommens die Summe der Löhne und Gehälter, die der sozialistische Staat planmäßig und in Abhängigkeit von Umfang und Struktur des Nationaleinkommens für einen Planzeitraum festlegt und die differenziert, entsprechend der Qualität und Quantität der zu leistenden Arbeit, auf die Betriebe und Einrichtungen der Volkswirtschaft verteilt wird. Der betriebliche Lohnfonds umfasst die Bruttolohnsumme einschließlich der Naturalbezüge im Geldausdruck aller arbeitsrechtlich zum Betrieb gehörenden Arbeiter und Angestellten. Lohnfonds und Prämienfonds bilden zusammen die Fonds des Arbeitseinkommens und bestimmen die Mittel, die in einem Planzeitraum in Abhängigkeit von der Übernahme und Erfüllung der Planaufgaben für die Entlohnung und Prämierung der Werktätigen zur Verfügung stehen, d. h. den Teil des Nationaleinkommens, der für die individuelle Konsumtion der Arbeiter -und Angestellten vorgesehen ist. Der Lohnfonds bildet die Grundlage der Lohnplanung und Lohnverwendung in den Betrieben und Einrichtungen. Mit der differenzierten, leistungsbezogenen Planung und Verwendung des Lohnfonds wird entsprechend der Rolle des Arbeitslohnes als wichtigster Faktor der persönlichen materiellen Interessiertheit auf die Durchsetzung der leistungsorientierten Lohnpolitik des sozialistischen Staates Einfluss genommen. Der Lohnfonds ist die Hauptkennziffer der Lohnplanung. Die Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne schließt die planmäßige Bestimmung des Lohnfonds auf den verschiedenen Ebenen - Staatliche Plankommission, Ministerien, Kombinate sowie Betriebe - ein. Hierbei erfolgt die Planung des Lohnfonds unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen den volkswirtschaftlich erforderlichen Proportionen und den konkreten Erfordernissen der zweiglichen und betrieblichen Entwicklung. Bei der Bestimmung des Anteils des Lohnfonds am Nationaleinkommen sind die notwendigen Proportionen zwischen Akkumulation, Reservebildung, gesellschaftlicher und individueller Konsumtion zu sichern. Die planmäßige Bestimmung des Lohnfonds wird außerdem maßgeblich von der erforderlichen Proportionalität zwischen Kauffonds und Warenfonds beeinflusst. Unter Wahrung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wird die Entwicklung des Lohnfonds in Abhängigkeit von der planmäßigen Steigerung der volkswirtschaftlichen Leistungskraft und der für die individuelle Konsumtion bestimmten Waren und Dienstleistungen festgelegt. Der Lohnfondszuwachs ist der Teil des Lohnfonds, um den der Lohnfonds des Planzeitraumes gegenüber dem des Basiszeitraumes ansteigt und über den sich die Lohnentwicklung der Werktätigen leistungsabhängig und unter Berücksichtigung sozialer Aspekte planmäßig vollzieht. Seine exakte Bestimmung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft ist deshalb die Kernfrage der Planung des Lohnfonds. Der Lohnfondszuwachs ist unterteilt in a) Lohnfondszuwachs, der sich aus der Veränderung der Anzahl der Arbeiter und Angestellten ergibt; b) Lohnfondszuwachs, der den Durchschnittslohn erhöht. Die wichtigsten auf die Höhe des durchschnittslohnwirksamen Lohnfondszuwachses der Betriebe und Zweige einwirkenden Faktoren sind: die Veränderung der Struktur und des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischenFortschritts; die Steigerung der Arbeitsleistungen der Werktätigen, die in neuen Arbeitsnormen und Leistungskennziffern und deren Erfüllung zum Ausdruck kommt; die Entwicklung der verschiedenen Arbeits- und Ausfallzeitpositionen sowie solche Lohnveränderungen, die sich infolge spezifischer arbeitsrechtlicher bzw. rahmenkollektivvertraglicher Regelungen ergeben, z. B. über dienstalterabhängige Entlohnung oder Naturalbezüge. Ein bestimmter Anteil des Lohnfondszuwachses wird zentralisiert für lohnpolitische Maßnahmen des sozialistischen Staates geplant. Nach Bilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne erhalten die Struktureinheiten der verschiedenen Leitungsebenen den Lohnfonds in absoluter Höhe als staatliche Planauflage vorgegeben. Diese Plankennziffer bildet die Grundlage für den Einsatz, die Inanspruchnahme und die Kontrolle des Lohnfonds. Der planmäßige, leistungsorientierte Einsatz des Lohnfonds, insbesondere des Lohnfondszuwachses, erfordert eine zielstrebige, auf die Vertiefung der Intensivierung und die wirksamere Durchsetzung des Leistungsprinzips gerichtete Lohngestaltung. Lohnanalysen und Lohnkonzeptionen haben sich als wichtige Leitungsinstrumente erwiesen. Bei der Inanspruchnahme der Lohnfonds im Verlaufe des Planjahres ist im Interesse der planmäßigen, proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft eine hohe Staats- und Plandisziplin zu wahren und eine dementsprechend strenge Kontrolle der Lohnfonds durchzuführen. Die Lohnfondskontrolle sichert die Einhaltung der geplanten Lohnfonds durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Die ihnen übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe sowie die Staatsbank führen die Lohnfondskontrolle im Rahmen ihrer komplexen Kontrolle durch. Die Einhaltung des Lohnfonds erfordert die allseitige Erfüllung des Staatsplanes, insbesondere die konsequente Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses sowie die Verwirklichung der Maßnahmen zur Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips. Im Prozess der Planrealisierung ist der Lohnfonds der Betriebe und Einrichtungen aber keine starre Größe. In Abhängigkeit von der Erfüllung der Arbeitskräfte- und Leistungskennziffern in den Betrieben können die Leiter der übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe im Rahmen des Lohnfonds ihres Verantwortungsbereiches über die zulässige Inanspruchnahme der Lohnfonds durch die Betriebe, d. h. über erforderliche Unterschreitungen oder zulässige Überschreitungen der Lohnfonds, entscheiden.