Lohngesetz

Lohngesetz, - ökonomisches Gesetz das die Aufrechterhaltung des Verhältnisses zwischen Lohnarbeit und Kapital sichert und die Bezahlung der Arbeitskraft im Durchschnitt zu ihrem Wert regelt. Die zuströmenden Arbeitskräfte drücken auf den Lohn der bereits beschäftigten Arbeiter. Sinkender Lohn bedeutet steigende Akkumulation, damit steigende Bindung von Arbeitskräften. Der Prozess setzt sich fort, bis die Bindung stärker ist als die Freisetzung. Dann beginnt der Lohn wieder zu steigen, die Akkumulation zu sinken, solange bis der Zustrom von Arbeitskräften wieder größer ist als die Bindung. Je größer der technische Fortschritt, desto größer die Freisetzung, desto größer der Druck auf den Lohn, desto größer die Akkumulation. Je höher die Akkumulation, desto größer der Druck auf das bestehende Kapital, seine Produktionsmittel zu erneuern (moralischer Verschleiß), desto größer die Freisetzung von Arbeit. Die Zusammensetzung der Umstände, die das Kräfteverhältnis zwischen Lohnarbeit und Kapital im Kampf um die Teilung des Nationaleinkommens in Lohn und Mehrwert regeln, ist also derart beschaffen, dass die Reservearmee, das Druckmittel auf die Lage der Arbeiter, in der Tendenz wächst und der Lohn die Tendenz hat, sogar unter die notwendigen Reproduktionskosten der Arbeitskraft zu sinken. Organisation in Gewerkschaften und ökonomischer Klassenkampf sind daher Bedingungen des Lohngesetzes. Im monopolistischen und staatsmonopolistischen Kapitalismus wird der Druck des Kapitals auf die Löhne derart stark, dass ein bes. hoher Grad der Organisiertheit der Arbeiterklasse und starke einheitliche Gewerkschaften notwendig sind, um eine Lohnbewegung gemäß dem Lohngesetz, d. h. eine Bezahlung der Arbeitskraft zu ihrem Wert, durchzusetzen.