Lohnstufe

Lohnstufe - bürgerliche Bezeichnung für die Abstufung des Lohnes nach Qualifikationsanforderungen. Eine der Lohnstufe (z. B. die der ausgebildeten Facharbeiter) wird bei Lohnverhandlungen der Tarifpartner als Ecklohn bestimmt und gleich 100 gesetzt. Davon ausgehend werden die Lohnstufe nach oben und unten als Relation ermittelt. - 2. Gruppierungsmerkmal für statistische Gruppierung der Beschäftigten nach ihrem Lohnniveau entsprechend festgelegten Gruppenbreiten.