Lohnveredelung

Lohnveredelung - spezielle Form von Außenhandelsgeschäften, wobei sich der eine Vertragspartner verpflichtet, aus den vom Besteller zu beschaffenden Rohstoffen oder Halbfabrikaten durch Be- oder Verarbeitung das vertraglich vereinbarte Erzeugnis in einer bestimmten Frist her- zustellen. Er erhält dafür den Lohngegenwert. Es gibt aktive und passive Lohnveredelung. Bei einer aktiven Lohnveredelung wird eine Ware vom Ausland eingeführt, be- oder verarbeitet und danach wieder an den ausländischen Kunden ausgeführt. Ein Eigentumswechsel findet dabei nicht statt. Bei einer passiven Lohnveredelung erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Ware im Ausland. Sie steht danach zur Verwendung in der eigenen Volkswirtschaft zur Verfügung. Lohnveredelung sind dann ökonomisch sinnvoll und effektiv, wenn die eigenen Verarbeitungskapazitäten nicht ausreichen und eine Kapazitätserweiterung mit umfangreichen Investitionen verbunden wäre (passive Lohnveredelung) bzw. wenn in der eigenen Volkswirtschaft freie Kapazitäten vorhanden sind und das zu verarbeitende Material erst importiert werden müsste (aktive Lohnveredelung). Bei der Bestimmung der Effektivität von Lohnveredelung gilt es, unbedingt die Transportkosten für die Ware zu berücksichtigen. In wird im Export- und Importplan der Nettowert der aktiven bzw. passiven Lohnveredelung erfasst. In der kapitalistischen Außenhandelsstatistik wird sowohl der Wert des Materials als Export (passive Lohnveredelung) oder Import (aktive Lohnveredelung) als auch nach der Lohnveredelung der Bruttowert als Import oder Export erfasst. Dadurch wird der Außenhandelsumsatz überhöht ausgewiesen.