Lombardgeschäft

Lombardgeschäft - Beleihung von Wertpapieren und Waren bei einer Bank auf der Grundlage des Pfandrechts. Der Schuldner bleibt Eigentümer des Pfands, die Bank wird aber berechtigt, bei Nichterfüllung der vom Schuldner eingegangenen Kreditrückzahlungsverpflichtungen sich durch Verwertung des Pfandes Befriedigung zu verschaffen. Die Gewährung von Krediten (sog. Lombardkrediten) gegen Verpfändung von beweglichen Sachen nimmt einen wesentlichen Platz im kapitalistischen Bankkreditgeschäft ein. Das Effektenlombardgeschäft ist im Gegensatz zum weniger häufig angewandten Waren- oder Edelmetall-Lombardgeschäft am weitesten verbreitet. Als Pfand dienen vor allem börsengängige Wertpapiere, aber auch Wechsel, Lagerscheine. Der Lombardsatz, der Zinssatz für den Lombardkredit, liegt in der Regel um 1% über dem Diskontsatz (Diskont).