Luftfahrzeug

Luftfahrzeug - Fahrzeug mit mehr als 5 kg Masse (im Unterschied zu den leichteren Flugmodellen), dessen tragende Kraft eine Luftkraft (Auftrieb) und dessen Arbeitsraum die Lufthülle der Erde ist. Geräte, die allein die Wirkung der Luft gegenüber der Erdoberfläche ausnutzen (Bodeneffektgeräte, z. B. Luftkissenfahrzeuge), zählen nicht zu den Luftfahrzeug. Der Betrieb von zivilen Luftfahrzeug bedarf einer staatlichen Zulassung und/oder Registrierung, die von der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Voraussetzungen (Gesetz über die zivile Luftfahrt) abhängt. Nach der Art der Auftriebserzeugung werden Luftfahrzeug in zwei Hauptgruppen unterschieden: a) Luftfahrzeug leichter als Luft, schweben durch den statischen Auftrieb (Archimedisches Prinzip) in der Luft (Ballon: Freiballon, Fesselballon und Luftschiff: starres, halbstarres, unstarres). b) Luftfahrzeug schwerer als Luft, fliegen durch den bewegungsgebundenen dynamischen Auftrieb in der Luft. Letztere gliedern sich in Luftfahrzeug mit starren Tragflächen (ohne Triebwerk: Segelflugzeuge; mit Triebwerk(en): Flugzeuge), Luftfahrzeug mit rotierenden Tragflügeln (Rotorflugzeuge, Drehflügler, z. B. Hubschrauber), Luftfahrzeug mit vertikal beweglichen Tragflügeln (Schlag- bzw. Schwingenflügler) und Luftfahrzeug mit schwenkbaren Tragflügeln und/oder Triebwerken (Verwandel- oder Verbundflugzeuge). Die größte Bedeutung in der zivilen Luftfahrt haben die Flugzeuge.