Luftpost, Flugpost

Luftpost, Flugpost - Beförderung von Postsendungen mittels Luftfahrzeuge. Im Vergleich zu den auf dem Land- und Wasserwege beförderten Postsendungen haben Luftpostsendungen über große Entfernungen wesentlich kürzere Beförderungszeiten. - In Deutschland wurden Postsendungen erstmalig im Jahre 1912 mit Flugzeugen und Luftschiffen befördert. Im Jahre 1929 bestand bereits ein ausgedehntes Luftpostnetz zu fast allen europäischen Ländern. Bis 1935 wurden sog. Schleuderflüge zur Beförderung von Postsendungen nach Amerika durchgeführt (von Dampfern katapultierte man Flugzeuge, die mit den Luftpostsendungen zum Zielland voraus flogen). Außerdem wurden Postsendungen (sog. Spätlingspost) bis zum letzten europäischen Hafen, den das betreffende Schiff anlief, durch Flugzeuge befördert. Gegenwärtig umspannt ein dichtes Luftpostnetz, dessen Grundlage die Fluglinien aller Luftverkehrsgesellschaften sind, die ganze Erde. Zw. den Postverwaltungen und den Luftverkehrsgesellschaften werden Abkommen zur Beförderung von Luftpostsendungen geschlossen. In Großstädten, in großen Postämtern oder an Verkehrsknotenpunkten befinden sich Luftpostbriefkästen. In Ländern mit umfangreichem Luftpostverkehr bestehen in Orten, die an das Luftpostnetz angeschlossen sind, bes. Leitstellen für Luftpost oder Flugpost Sie sind für den ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf des Luftpostverkehrs - verantwortlich und üben die Funktion von Auswechslungspostämtern aus. Hierbei handelt es sich um Postdienststellen, die auf der Grundlage des Vertragswerkes des Weltpostvereins für den Austausch von Brief-, Wert oder Paketposten im abgehenden und (oder) eingehenden Auslandspostverkehr sowie gegebenenfalls für die Erfüllung weiterer Aufgaben verantwortlich sind. Wichtige Leitbehelfe für den internationalen Luftpostverkehr sind die Luftpostlisten und die Luftpostkursbücher. Luftpostsendungen werden den Flughäfen wie Eilsendungen zugeführt und mit der nächsten Verbindung weiterbefördert; sie können mit anderen Postverbindungen transportiert werden, wenn sie dadurch das Bestimmungspostamt voraussichtlich früher erreichen oder wenn die Beförderung mit Luftpost und Flugpost nicht möglich ist. Luftpostsendungen werden auch beim Nach- oder Zurücksenden als solche behandelt. In der Regel werden für Luftpostsendungen Zuschläge erhoben. Luftpostsendungen sind durch den Vermerk Mit Luftpost oder im Auslandsverkehr paravion zu kennzeichnen. Aus englischsprachigen Ländern eingehende Sendungen tragen auch den Vermerk air mail.