Luftrecht

Luftrecht - Gesamtheit der Rechtsnormen, die die im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraumes für Zwecke der Luftfahrt entstehenden innerstaatlichen und internationalen Beziehungen regeln. Nicht vom Luftrecht werden dagegen die rechtlichen Beziehungen aus der Benutzung der Luft und des Luftraumes für andere Zwecke als die der Luftfahrt erfasst. Die vom Luftrecht geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse ergeben sich u. a. aus der staatlichen Leitung der zivilen Luftfahrt, der Vorbereitung und Durchführung des innerstaatlichen und internationalen Linien- und Bedarfsverkehrs, der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung (Flugsicherung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen der zivilen Luftfahrt sowie der Luftfahrzeuge, Verhalten im Luftverkehr einschließlich des strafrechtlichen Schutzes der Luftfahrt).