Luftverkehr

Luftverkehr - Beförderung von Personen, Gepäck, Fracht und Post gegen Entgelt mittels staatlich dafür zugelassener Luftfahrzeuge. Voraussetzungen für den Luftverkehr sind neben Luftfahrzeugen u. a. Flughäfen, Flugsicherungs- und Navigationsanlagen und -einrichtungen auf dem beflogenen Streckennetz sowie entsprechendes fliegendes und Bodenpersonal. Der Luftverkehr ist der bedeutungsvollste Teil der kommerziellen zivilen Luftfahrt. Sein Hauptvorteil gegenüber dem Bodentransport besteht in der schnellen, qualitativ hochwertigen Transportdurchführung über größere Entfernungen. Nachteilig wirken sich die hohen Anschaffungskosten für Flugzeuge und die hohen Betriebskosten auf die Transportpreise aus. Sie liegen beim Luftverkehr in der Regel über denen anderer Transportzweige. Dem notwendigen hohen Komfort bei der Abfertigung und während des Fluges sowie der Unabhängigkeit seiner Linienführung von der Struktur der Erdoberfläche stehen nachteilig die Konzentration auf nur wenige Knotenpunkte als Zugangsstellen zum Flugstreckennetz und seine relativ starke Abhängigkeit von meteorologischen Bedingungen gegenüber. Entsprechend seinen technisch-ökonomischen Merkmalen wird dem Luftverkehr vorrangig die Personen- und Güterbeförderung auf Lang- und Mittelstrecken, vornehmlich im internationalen Verkehr, übertragen. Charakteristisch sind z. Z. ein schnelleres Wachstum des Frachttransports gegenüber der Personenbeförderung und eine relativ starke Zunahme des Bedarfsflugverkehrs: Die Luftverkehrsunternehmen als Träger des Luftverkehr erfüllen ihre Aufgaben auf der Basis verbindlicher Beförderungsbedingungen (Allgemeine Beförderungsbedingungen) zu den im Flugplan festgelegten. Zeiten und nach den geltenden Tarifen (Linienluftverkehr) bzw. zu vertraglich vereinbarten Zeiten in vertraglich vereinbarten Verkehrsrelationen (Bedarfsflugverkehr, Charterverkehr, Lufttaxiverkehr, Sonderflüge).