Mängelansprüche

Mängelansprüche - Rechte des Auftraggebers, Käufers oder gleichgestellten Vertragspartners, die ihm zustehen, wenn die Leistung des anderen Partners einen Mangel aufweist. Mängelansprüche sind vor allem die Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzleistung, Minderung und, bei nicht qualitätsgerechter Leistung, auf Schadenersatz, gegebenenfalls auch auf Vertragstrafe sowie das Recht, die Abnahme zu verweigern und nach weitergehenden Voraussetzungen den Rücktritt zu erklären.