Makler

Makler - Person, die gewerbsmäßig für andere, ohne von ihnen durch Vertrag ständig dazu beauftragt zu sein, Verträge vermittelt oder Gelegenheit zum Vertragsabschluß nachweist (z. B. Grundstücks-, Hypotheken-, Waren-, Börsen-, Versicherungs- oder Schiffsmakler). Dem Makler steht das im Maklervertrag vereinbarte Entgelt (Maklerlohn) zu, wenn der vermittelte Vertrag zustande gekommen ist. Der im Handelsgesetzbuch geregelte Maklervertrag weitgehend an Bedeutung verloren, da die Vermittlung von Verträgen zwischen Bürgern nach dem Zivilgesetzbuch auf Grund von Dienstleistungsverträgen und zwischen Betrieben in innerstaatlichen Beziehungen im Rahmen des Vertragsgesetzes auf Grund entsprechender Wirtschaftsverträge oder nach speziellen Regelungen erfolgt und eine Vermittlung internationaler Wirtschaftsverträge nach dem Recht (Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge) durch Vermittler (Handelsvertretervertrag) vorgenommen wird.