Markenartikel, Markenerzeugnis

Markenartikel, Markenerzeugnis - mit Warenzeichen (Handels- bzw. Fabrikmarke) gekennzeichnetes Erzeugnis, dessen Hersteller (Warenzeichenrecht) verpflichtet ist, eine gleich bleibende Qualität seines Produktes einzuhalten (Qualitätsgleichmäßigkeit). Der Verbraucher soll mit dem Kauf des Markenartikels und Markenerzeugnis die Gewissheit haben, dass ihm das gewünschte Erzeugnis in der erwarteten Qualität angeboten wird. Kapitalistische Monopole verlangen für den Markenartikel bzw. Markenerzeugnis oft einen Monopolpreis, der über dem Preis der markenlosen Waren gleicher Qualität liegt.