Marktrecht

Marktrecht - 1. feudales Recht, einen Markt anzulegen, ursprünglich das Vorrecht der Könige (Regalien), später an Privilegierte verliehen. Das Marktrecht wurde bis ins 12. Jh. zunächst vor allem der Geistlichkeit (Klöstern) gewährt; später war es wichtigstes Privileg der Stadt (Stadt als Bereich dauernden Marktfriedens). Stadtwirtschaft - 2. das am Marktort geltende, bes. für die Bedürfnisse des Handels und Gewerbes berechnete Recht.