Maschinenversicherung

Maschinenversicherung - Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Aggregaten gegen plötzlich auftretende Schäden. Sie wird in zwei Formen betrieben: Maschinenbruchversicherung und Maschinengarantieversicherung. Bei der Maschinenbruchversicherung werden in der Regel ganze Betriebe oder abgegrenzte Betriebsteile versichert. Der Versicherungsschutz ist sehr umfassend, erstreckt sich aber meistens nicht auf solche Schadenereignisse, die durch andere Versicherungsformen erfasst werden (Brand, Explosion, Elementarereignisse, Transportunfall, Einbruchdiebstahl u. a.). Unter den Versicherungsschutz fallen z. B. Schäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Kurzschluss, Konstruktion- sowie Guss- oder Materialfehler, Zerreißungen, Wassermangel in Dampfkesseln und sonstige Betriebsunfälle. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers oder der leitenden Angestellten wie auch Verschleißschäden. Die Maschinengarantieversicherung hat die Haftpflicht des Lieferers von Maschinen und maschinellen Anlagen entsprechend den Bestimmungen des Verkaufs- oder Liefervertrages wegen Konstruktions-, Guß- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler zum Gegenstand. In wird die Maschinenversicherung nicht betrieben, da sie den Grundsätzen sozialistischer Wirtschaftsführung widerspricht. Indem sie vor allem reine Betriebsschäden und die Haftpflicht des Lieferers versichert, wirkt sie nicht stimulierend auf die planmäßige Instandhaltung, auf den sorgfältigen Umgang mit Volkseigentum und auf die Verantwortung der Produzenten für eine hohe Qualität ihrer Erzeugnisse.