Maßordnung
Maßordnung: im Bauwesen Festlegungen für die Bemessung der raumgeometrischen Parameter von Bauteilen, Bauelementen und Ausrüstungsgegenständen auf der Grundlage eines Moduls. Der Modul M als Grundeinheit baut sich auf dem Dezimalsystem auf (M = 100 mm). Beim Multiplizieren des Moduls mit einer festgelegten ganzen Zahl erhält man ein Großrastermaß (z. B. 60 M = 6000 mm, 12 M = 1 200 mm), beim Dividieren des Moduls durch eine ganze Zahl ein Kleinrastermaß (z. B M/2 = 50 mm, M/100 = 1 mm). Diese Rastermaße bestimmen den Ab stand zweier benachbarter Rasterlinien oder -ebenen. Unter einer Raster linie versteht man die Schnittlinie zweier Rasterebenen. Eine ausgewählte Rasterlinie, die als Bezugslinie für System- oder Baurichtmaße - vorwiegend bei Haupttraggliedern, z. B. Stützen, Querwände, und Umfassungskonstruktionen - verwendet wird, nennt man Systemlinie. Systemmal ist ein von Systemlinien begrenztes Baurichtmaß. So bez. man das vor Rasterlinien begrenzte Maß für ein Bauwerk oder Bauteil, das den vorgesehenen Raum in einer Richtung angibt. Konstruktionsmaß ist das für Bauwerke und Bauteile konstruktiv vorgesehene Maß. Das durch Messung an einem Bauteil dann tatsächlich festgestellte Istmaß zeigt die Abweichung vom Konstruktionsmaß. Die Gesamtheit der in einer Ebene liegenden Rasterlinien mit quadratischen, rechteckigen oder polygonaler Feldern nennt man Raster und die Gesamtheit der dreidimensional angeordneten Rasterlinien Raumraster. Ein Baustandardmaß als Maß einer Maßreihe ist das Vielfache eines Moduls oder Rastermaßes. Die Maßordnung ist für die Industrialisierung im Bauwesen eine Grundvoraussetzung.