Materialart

Materialart, Artikel - gebrauchswertmäßig eindeutig bestimmter Arbeitsgegenstand; unterste Stufe der Materialnomenklatur. Die Materialart bezeichnet ein konkretes Einzelerzeugnis in einer bestimmten Güte, Abmessung und Ausführung. Aus den Bezeichnung der Materialart setzt sich die Bestellnomenklatur der Materialversorgung zusammen. Für die Leitung der Planung der Materialwirtschaft werden ähnliche Materialart zu Oberbegriffen nach den Positionen der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur (Systematiken, volkswirtschaftliche) zusammengefasst.