Materialkontrolle

Materialkontrolle - Überprüfung der Einhaltung der Erfordernisse der ökonomischen Gesetze des Sozialismus auf dem Gebiet der Materialwirtschaft; Element der betrieblichen Gesamtkontrolle. Die ökonomische Hauptfunktion der Materialkontrolle besteht darin, zur planmäßigen Gestaltung der Materialversorgung und Materialökonomie im jeweiligen Planzeitraum beizutragen und für die Aufstellung der Materialpläne Hinweise zur Entwicklung der Materialversorgung (Materialwirtschaft) und Materialökonomie zu geben. Diese Funktion wird mit Hilfe von zwei Kontrollarten, der operativen Kontrolle und der periodisch-analytischen Kontrolle, ausgeübt. Die operative Kontrolle wird im Wesentlichen im Rahmen der operativen Planung und der täglichen Realisierung des Materialplans durchgeführt. Sie ist die Grundlage für begründete und schnelle Entscheidungen der Leitungsorgane der Materialwirtschaft zur Einhaltung der Operativpläne und zur Überwindung von Planwidrigkeiten. Sie wird überwiegend in Form der Stichtagskontrolle (z. B. des Materialbestandes an einem bestimmten Stichtag) durchgeführt. Die periodisch-analytische Kontrolle analysiert über einen längeren Planzeitraum die entscheidenden Faktoren, die die Materialversorgung bestimmen, z. B. die Qualität der Materialplanung und das Niveau der Materialverbrauchs- und Materialvorratsnormen. Neben einer exakten Ursachenermittlung gewährleistet die analytische Kontrolle begründete Schlussfolgerungen zur Verhinderung von Planwidrigkeiten, indem sie auftretende und sich entwickelnde Faktoren und Tendenzen, die die Materialversorgung der jeweiligen Fertigungseinheit beeinflussen, sichtbar macht. Die Kontrolle über die Entwicklung der Vorräte wird durchgeführt a) in Form der lieferseitigen Materialbestandskontrolle, im wesentlichen durch eine Analyse der in den Wirtschaftsverträgen festgelegten Materiallieferungen und durch Auswertung der Unterlagen der Abt. Absatz, b) in Form der Materialbestandskontrolle bei den Verbraucherbetrieben (verbraucherseitige Materialkontrolle), die die Gesamtheit der materialwirtschaftlichen Versorgungsbeziehungen des Verbraucherbetriebes erfasst, und c) ergänzend in Form der Inventur.