Materialverrechnungspreis

Materialverrechnungspreis innerbetrieblicher Planpreis je Materialartikel auf der Grundlage des preisrechtlich zulässigen Einkaufs- bzw. Rechnungspreises (Abgabepreis des Lieferanten ohne Bezugskosten) oder des Einstandspreises (einschl. Bezugskosten). Der Materialverrechnungspreis wird unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten oder vorgesehenen Liefermöglichkeiten gebildet und gilt im allgemeinen unverändert für die Dauer eines Planjahres. Seine Hauptfunktion besteht im Ausgleich unterschiedlicher Einkaufspreise und, soweit er in Höhe der Einstandspreise festgesetzt wird, unterschiedlicher Bezugskosten für gleichartige Materialien, die von verschiedenen Lieferanten bezogen werden. Da der Materialverrechnungspreis somit die betriebliche Planung und Abrechnung während eines Jahres von jeglichen Materialpreisschwankungen freihält, fördert er die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung und trägt außerdem zur Vereinfachung der Materialrechnung bei. Wenn für jeden Materialartikel ein Materialverrechnungspreis existiert, braucht in der Materialrechnung der Bestand nur mengenmäßig nachgewiesen zu werden. Der wertmäßige Bestand lässt sich jederzeit durch Multiplikation der Bestandsmenge mit dem Materialverrechnungspreis ermitteln. Die Sich ergebende Materialverrechnungspreisdifferenz zwischen Materialverrechnungspreis und tatsächlichem Einkaufs- bzw. Einstandspreis wird zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Kostenlastschrift oder -gutschrift ausgewiesen.