Mauerverband

Mauerverband: Art des Zusammenfügens von Steinen im Mauerwerk nach bestimmten Verbandsregeln. Deren wichtigste sind die waagerechte durchgehende Schichtanordnung, das Versetzen der Stoßfugen in übereinanderliegenden Schichten um einen V2 bzw. V4 Stein, das Verlegen von möglichst vielen Steinen als Bindersteine (s. u.) innerhalb der Mauer und eine auf ein Mindestmaß beschränkte Verwendung von Teilsteinen. Der Fugenversatz gewährleistet die Biegezugfestigkeit des Mauerwerks (s. u.). Beim Ziegelmauerwerk unterscheidet man Zweck- und Zierverbände sowie verschiedene Verbandsarten.

1. Zweckverbände: 1.1. Der Läuferverband (Schornsteinverband) kommt nur für 72 Steindicke Wände in Betracht; die Steine werden mit ihrer Längsseite parallel zur Mauerflucht verlegt und als Läufer bez. Der Läuferverband ist für die Aufnahme von Biegezugspannungen gut geeignet. 1.2. Beim Binderverband (Streckverband) bestehen die einzelnen Schichten ausschließlich aus Bindern oder Streckern, d. h. Steinen, die senkrecht zur Mauerflucht liegen. Der Binderverband ist nur für 1 Stein dicke Wände wählbar. 1.3. Für den Blockverband ist ein regelmäßiger Wechsel von Binder- und Läuferschichten kennzeichnend, deren Stoßfugen jeweils senkrecht übereinander liegen. 1.4. Beim Kreuzverband wechseln Binder- und Läuferschichten ebenfalls, jedoch sind die Läuferschichten jeweils um einen \i Stein gegeneinander versetzt. Der Kreuzverband wird wegen des großen Fugenversatzes am häufigsten angewendet.

1. Zierverbände, wie Gotischer, Märkischer, Holländischer Verband u. a., unterscheiden sich durch Fugenvariationen, mit denen man eine ansprechendere, interessantere Sicht- und Flächenwirkung erzielen will; sie finden daher ausschließlich bei unverputztem Mauerwerk Anwendung.

Mauerwerk: Baukörper aus natürlichen oder künstlichen Steinen, der nach den Regeln des Mauerverbands mit oder ohne Mörtel zusammengefügt ist.

1. Mauerwerk aus natürlichen Steinen (Kalkstein, Sandstein, Granit, Syenit, Basalt, Porphyr u. a.): 1.1. Trockenmauerwerk wird mörtellos aus wenig behauenen Bruchsteinen errichtet; dabei werden die Zwischenräume mit Steinstücken ausgekeilt. 1.2. Zyklopenmauerwerk besteht aus unregelmäßig geformten, nicht lagerhaften Steinen, die meist im Verband und satt in Mörtel verlegt sind. 1.3. Bruchsteinmauerwerk wird aus gering bearbeiteten lagerhaften Steinen im Verband und in Mörtel verlegt hergestellt. Es ist in Absätzen von 1,5 m Höhe rechtwinklig zur Kraftrichtung auszugleichen. Schichten dürfen ungleich hoch sein. 1.4. Beim hammerrechten Schichtenmauerwerk werden im Bereich der Steinsichtflächen die Stoß- und Lagerfugengrenzflächen =S 120 mm tief flächig bearbeitet. 1.5. Beim unregelmäßigen Schichtenmauerwerk erfolgt die Bearbeitung der Lager- und Stoßfugengrenzflächen auf einer Tiefe von 150 mm. Die Fugenbreite darf %. 30 mm betragen und die Steinhöhe in mäßigen Grenzen wechseln. 1.6. Beim regelmäßigen Schichten Mauerwerk darf dagegen die Steinhöhe innerhalb einer Schicht nicht wechseln. Schichtenmauerwerk ist im Unterschied zum Trocken-, Zyklopen- und Bruchsteinmauerwerk statisch höher belastbar. 1.7. Von Quadermauerwerk spricht man, wenn die Steine nach angegebenen Maßen (Zeichnung) bearbeitet und versetzt werden. Die Bearbeitung der Fugengrenzflächen erfolgt durchgehend. Bevorzugt werden weiche Gesteine, z. B. Sandstein. 1.8. Verblendmauerwerk aus natürlichen Steinen (Mischmauerwerk) wird mit Hintermauerung durch Bindersteine verbunden. 2. Mauerwerk aus künstlichen Steinen: 2.1. Ziegelmauerwerk sind gebrannte Voll-und Hohlziegel, die verbandsgerecht in Mörtel verlegt werden. Es hat gute bis sehr gute bauphysikalische und ausreichende statische Eigenschaften, ist aber sehr arbeitsaufwendig und verliert - ebenso wie das Natursteinmauerwerk - mit zunehmender Industrialisierung des Bauwesens an Bedeutung. Ziegelmauerwerk kann auch als bewehrtes Mauerwerk, z. B. als Trennwand, hergestellt werden.

Von Hohlmauerwerk spricht man, wenn die Wand oder Mauer aus 2 Schalen mit dazwischenliegender ventilierter Luftschicht besteht. Die äußere Schale (V2 Stein dick) übernimmt die Funktion des Wetterschutzes, und die innere muss den statischen und wärmetechnischen Anforderungen genügen. Hohlmauerwerk findet vorzugsweise in schlagregengefährdeten Gebieten Anwendung. 2.2. Betonsteinmauerwerk wird aus großformatigen Voll- und Hohlblocksteinen (bis zur 12fachen Größe des Normalziegels) verbandsgerecht in Mörtel verlegt. Zur Erhöhung ihrer Wärmedämmfähigkeit werden die Steine häufig aus Leichtzuschlagstoff, z. B. Hüttenbims, Schlacke u. a., und einem hydraulischen Bindemittel hergestellt. Mauerziegel keramische Baustoffe (1.1.). Mehrscheiben-Sicherheitsglas Bauglas.