Mehreinnahmen

Mehreinnahmen - Oberbegriff für außerplanmäßige Einnahmen (Einnahmen, außerplanmäßige) und überplanmäßige Einnahmen (Einnahmen, überplanmäßige). Die staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen in können Mehreinnahmen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der Beschlüsse der Volksvertretung während des Planjahres einsetzen, um die Finanzierung der Gesamtaufgaben des bestätigten Planes zu sichern. Sie sind zusammen mit den freien Mitteln auf Grund von Minderausgaben die Quelle für die am Jahresende möglichen Zuführungen zum Fonds der Volksvertretung.