Meisterprüfung

Meisterprüfung - Nachweis der für die Ausübung einer Tätigkeit als Meister in der sozialistischen Volkswirtschaft erforderlichen Qualifikation vor einer Prüfungskommission. Die Ausbildung und Prüfung der Meister erfolgt auf der Grundlage einheitlicher staatlicher Programme, die durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für verbindlich erklärt werden. In der volkseigenen Wirtschaft sind dafür die wirtschaftsleitenden Organe und für das genossenschaftliche und private Handwerk die Räte der Bezirke in Verbindung mit den Handwerkskammern verantwortlich. Nach bestandener Meisterprüfung wird die Berufsbez. Meister der volkseigenen Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks mit Angabe der Fachrichtung verliehen.