Mengenrabatt

Mengenrabatt - dem Abnehmer zu gewährender, nach der Bestellmenge (oder Liefermenge) gestaffelter Preisabschlag. Der Mengenrabatt soll der Spezialisierung und Konzentration der Produktion und der Senkung der Selbstkosten in Industrie und Handel dienen. Er beruht ökonomisch auf der sich bei Großaufträgen ergebenden Kostendegression (Kostendynamik). - Im Preisrecht sind für einige Erzeugnisgruppen Mengenrabatt festgelegt. Dies hat nicht nur bei Festpreisen Bedeutung, sondern auch bei Höchstpreisen; diese können zwar ohnehin unterschritten weiden, es wird aber in Gestalt des Mengenrabatt ein staatlich fixierter Maßstab für das Ausmaß der Unterschreitung vorgegeben, der in der Partnervereinbarung zu berücksichtigen ist. Außerdem können die Produktionsbetriebe als Lieferer und die sozialistischen Binnenhandelsbetriebe als Abnehmer beim Bezug von Konsumgütern Preisabschläge vereinbaren, wenn der Umfang des Auftrages Kosteneinsparungen ermöglicht. Bei Einräumung eines Mengenrabatt ist für den Abnehmer grundsätzlich der volle Preis (d. h. der Preis ohne Abzug des Mengenrabatt) kalkulationsfähig.