Miete

Miete - auf vertraglicher Grundlage gewährte entgeltliche Nutzung von Wohnungen und anderen Räumlichkeiten. Die Miete ist die häufigste und wichtigste rechtliche Form der Verwirklichung des Grundrechts auf Wohnraum. Die Wirksamkeit eines Mietvertrages hängt von der Zuweisung des Wohnraums durch das zuständige Organ der Wohnraumlenkung ab. Der Vertrag soll schriftlich geschlossen werden. Ehegatten sind gemeinschaftliche Mieter. Der Vermieter hat dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter hat den Mietpreis zu zahlen, der den gesetzlich höchstzulässigen Preis nicht überschreiten darf. Während der Mietzeit obliegen ihm die zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Malerarbeiten. Der Mieter kann mit Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Wohnung vornehmen. Führen diese zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung, so hat der Vermieter zuzustimmen. Erfolgte keine Vereinbarung über die Erstattung von Kosten, kann der Mieter bei Beendigung- der Miete eine angemessene Entschädigung vom Vermieter verlangen, wenn dieser durch die baulichen Veränderungen einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat. Die Mieter nehmen ihr demokratisches Recht auf Mitgestaltung ihrer Wohnbedingungen durch Mitarbeit in Mietergemeinschaften wahr. In Verträgen zwischen den volkseigenen Betrieben der Gebäude- und Wohnungswirtschaft oder auch anderen Vermietern und den Mietergemeinschaften sind Festlegungen über die Mitwirkung bei der Verwaltung, der Erhaltung und Pflege der Wohngebäude zu treffen. Die Miete kann durch Vereinbarung oder durch Kündigung seitens des Mieters beendet werden. Der Mieter genießt einen verfassungsrechtlich verbürgten Kündigungsschutz. Gegen seinen Willen kann ein Mietverhältnis bei Vorliegen der im Gesetz gen. Gründe nur durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden. Die Vollstreckung einer Räumungsverpflichtung setzt die Zuweisung anderen Wohnraums voraus. Werkwohnungen kann der Betrieb am Ende des Arbeitsverhältnisses kündigen.