Minderausgaben

Minderausgaben - von den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen nicht entsprechend dem bestätigten Haushaltsplan beanspruchte (Ausgabe-)Mittel des Staatshaushaltes. Minderausgaben resultieren aus Einsparungen bei der Durchführung der geplanten volkswirtschaftlichen Aufgaben sowie aus der Nichtrealisierung geplanter Maßnahmen.