Mindergewinn

Mindergewinn - der eine bestimmte Ausgangsgröße (Gewinn des vorangegangenen Zeitraums, Plangewinn) unterschreitende Teil des Gewinnes, i. e. S. in der volkseigenen Wirtschaft nur der das Planziel unterschreitende Teil des Gewinnes (Unterplangewinn). Ein Mindergewinn drückt eine negative wirtschaftliche Entwicklung aus. Da Rein- einkommen ausfällt, gerät die Wirtschaftseinheit mit einem Mindergewinn in Finanzierungsschwierigkeiten. Sie kann bestimmte Fondszuführungen nicht oder nur dann vornehmen, wenn sie einen Kredit bei der Bank aufnimmt. Die Erwirtschaftung der für die Verzinsung und Tilgung dieses Kredites erforderlichen Mittel setzt Maßnahmen voraus, die die Ursachen für das Entstehen des Mindergewinns beseitigen.