Mindermengenzuschlag

Mindermengenzuschlag - zu Lasten der Handels- spanne zu gewährende Vergütung des Abnehmers an den Lieferanten, die den Mehraufwand bei der Produktion und beim Versand von Kleinmengen ausgleicht. Entscheidend für die Anwendung von Mindermengenzuschlag sind die Festlegungen, die die wirtschaftsleitenden Organe der Lieferer und Abnehmer oder diese selbst getroffen haben.