Mindestreservepolitik

Mindestreservepolitik - Beeinflussung des Kreditvolumens und damit der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung durch die Zentralnotenbank auf Grund der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Geschäftsbanken, Mindestguthaben bei ihr zu unterhalten. Zunächst dient das dazu, die ständige Zahlungsbereitschaft der Banken gegenüber ihren Kunden zu sichern. Hauptziel der Notenbank ist jedoch, auf die konjunkturelle Entwicklung einzuwirken. Die Mindestreservepolitik soll über eine den konjunkturellen Bedürfnissen entsprechende Veränderung der Reservesätze, die vielfach noch nach Einlagearten gestaffelt sind, den Kreditspielraum der Geschäftsbanken erweitern oder einengen. Die Mindestreserve bei der Zentralnotenbank wird in der Regel nicht verzinst. Deshalb tritt für die Banken neben dem Liquiditäts- auch ein Rentabilitätseffekt ein, der ihre Geschäftspolitik beeinflusst. Da die Mindestreservepolitik geringere Nebenwirkungen auf die Zahlungsbilanz (z. B. auf das Fluchtkapital) als die Diskontpolitik ausübt und außerdem nicht an die Höhe der Emission der Staatspapiere wie bei der Offen-Markt-Politik gebunden ist, messen ihr die kapitalistischen Regierungen und Währungsbehörden im konjunkturpolitischen Instrumentarium eine große Rolle bei (Zentralbankpolitik). Verschiedene Faktoren mindern jedoch den Einfluss der, Mindestreservepolitik, z. B. die wachsende Umverteilung des Nationaleinkommens über den Staatshaushalt zugunsten des Monopolkapitals.