Mitbenutzer

Mitbenutzer - Betrieb, dem das Benutzen einer Anschlussbahn mit oder ohne Abzweigung einer Nebenanschlußbahn durch Vertrag gestattet ist. Bei eigenem Anschluß des Mitbenutzers ist er Nebenanschließer. Besitzt der Mitbenutzer keine eigene Gleisanlage (Nebenanschluss), so werden die Beziehungen zwischen ihm, dem Anschließer, und der Deutschen Reichsbahn durch einem dreiseitigen Mitbenutzervertrag geregelt, dessen Hauptinhalt das Recht zur Mitbenutzung der Anschlussbahn und die Anerkennung der für die Anschlussbahn geltenden gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen bildet.