Mitgliedspapier

Mitgliedspapier - Wertpapier, in dem ein Mitgliedschaftsrecht verbrieft ist, z. B. Aktie. Der Inhaber eines Mitgliedspapiers ist im Gegensatz zum Inhaber einer Obligation nicht Gläubiger eines Forderungsrechts gegenüber dem Aussteller, sondern Teilhaber einer Gesellschaft. So hat der Aktionär gegen die Aktiengesellschaft keinen Zahlungsanspruch in Höhe des Nennbetrages seiner Aktie, sondern dieser Betrag kennzeichnet den Umfang seiner mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten nach dem Anteil am Grundkapital. Das Mitgliedspapier verkörpert somit ein Vermögensrecht.