mithelfende Familienangehörige

Mithelfende Familienangehörige, - ohne Arbeitsrechtsverhältnis mitarbeitende Familienangehörige in Betrieben von Inhabern, Mitinhabern oder Pächtern von Betrieben, die keine lohnsteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Lohneinkünfte vom Betrieb beziehen. Sinngemäß gilt dies auch für mithelfende Familienangehörige der freiberuflich Tätigen und sonstige ein Gewerbe ausübende Personen. Mithelfende Familienangehörige, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zum Betrieb stehen, zählen als Arbeiter und Angestellte.