Mitwirkungspflichten des Versicherten

Mitwirkungspflichten des Versicherten - Pflichten des Versicherten bzw. des Versicherungsnehmers, den Versicherer bei der Feststellung seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall zu unterstützen, d. h. Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Feststellung der Ursachen und des Umfangs des versicherten Schadens. Gesamtheit der Verhaltens- und Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, der Versicherten und des Bezugsberechtigten.