Mobiliarkredit

Der Mobiliarkredit hat wenig mit Möbeln zu tun, auch wenn der Name dies vermuten lässt. Im deutlich engeren Sinne handelt dieser Kredit davon, dass die Bank das Pfandrecht erhält. Dieses Pfandrecht gilt vor allem für bewegliche, also mobile, Gegenstände. Dieses Pfandrecht kann nur in Zusammenhang mit dem speziellen Mobiliarkredit vergeben werden und muss zwingend jedes mal neu festgesteckt werden, sofern sich Änderungen oder Erweiterungen ergeben sollten. Dieser Kredit ist durchaus eine übliche Methode, bei der Vergabe eines Darlehens durch eine Bank an einen Kreditnehmer. Unter anderem tritt der Mobiliarkredit auch bei einem Autokauf in Kraft, wenn der Wagen in Raten bezahlt wird. Dann erhält die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit, und behält diesen so lange, bis das Fahrzeug vollständig abgezahlt ist. Danach geht der Fahrzeugbrief und das Fahrzeug vollumfänglich in den Besitz des Käufers über. Das Gegenteil eines Mobiliarkredits ist das weitaus bekanntere Immobiliendarlehen. Dieses wiederum sichert unbewegliche Dinge ab. Darin enthalten kann das Grundpfandrecht des Grundstückes sein.