Mobilien
Mobilien - bewegliche Gegenstände. Mobilien sind dem zivilrechtlichen Oberbegriff Sachen zugeordnet, der bewegliche Gegenstände, Grundstücke und Gebäude umfasst.
Mobilien - bewegliche Gegenstände. Mobilien sind dem zivilrechtlichen Oberbegriff Sachen zugeordnet, der bewegliche Gegenstände, Grundstücke und Gebäude umfasst.