Möbeltransportvertrag
Möbeltransportvertrag - Vertrag über den Transport von Umzugsgut im Nah- und Fernverkehr. Er enthält Festlegungen über die eigentlichen Transportleistungen und Bestimmungen über typische Nebenleistungen im Zusammenhang mit Umzügen (Bereitstellung von Packmitteln und Packern, Vermittlung des Abschlusses bes. Versicherungen usw.). Für Schäden am Umzugsgut ist der Transportbetrieb verantwortlich. Der Umfang des Schadenersatzes bestimmt sich nach dem Wert des Gutes. Haftungsbefreiungen bestehen u. a. bei Gütern, die auf Grund ihrer natürlichen Eigenschaften Schäden bei der Be- oder Entladung oder beim Transport erleiden können (Leimlösungen an Möbeln u. a.) sowie für alle Schäden, die durch den Transportkunden bei Trage- und Ladeleistungen oder durch mangelhafte Verpackung hervorgerufen werden. Der Transport fabrikneuer Möbel erfolgt nicht auf der Grundlage des Möbeltransportvertrags.