Monopolbanken

Monopolbanken - im Imperialismus durch den Konzentration- und Zentralisationsprozess des Bankkapitals entstandene Bankmonopole, die über große Teile des disponiblen Geldkapitals der Unternehmen verfügen, durch Kontoführung und Kreditgewährung die gesamte Wirtschaft des Landes kontrollieren, durch kapitalmäßige und personelle Verflechtung, u. a. auch durch die Ausübung des Depotstimmrechtes, mit den Industriemonopolen zum Finanzkapital verschmelzen und damit ein wesentlicher Bestandteil des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems sind. Die Macht der Monopolbanken gründet sich auf die Existenz von Großbanken, um die sich unter ihrem Einfluss stehende und von ihnen abhängige Spezial- sowie Auslandsbanken (z. T. in der Rechtsform von Privatbanken) gruppieren, die formell zwar selbständig sind, aber zum System der Monopolbanken gehören. So sind Privatbanken ein Banktyp, der durch das Eigentum von Einzelpersonen (Bankiers) oder von Personengesellschaften bestimmt wird, jedoch mit den Monopolbanken vielfältig verflochten ist, z. B. als Holdinggesellschaft für Industriemonopole oder als Instrumente von Transaktionen, die wegen der Publizitätspflicht der als Aktiengesellschaften organisierten Großbanken von diesen nur schwierig verschleiert werden können. Die Monopolbanken sind international, bes. durch Auslands-, aber auch über sog. Entwicklungsbanken, miteinander verflochten und fungieren damit als Träger des internationalen Finanzkapitals, auch von Operationen der internationalen Konzerne.