Montagevertrag

Montagevertrag - 1. Investitionsleistungsvertrag - 2. internationaler Wirtschaftsvertrag zwischen einem Betrieb und einem ausländischen Partner, nach dem der eine Partner (Hersteller) eine Maschine, Anlage oder sonstige Ausrüstung zu montieren (Vollmontage) oder die Durchführung der Montage zu leiten (Chefmontage) hat. Der andere Partner (Besteller) hat die vereinbarte Vergütung zu zahlen und u. a. die Voraussetzungen für die ungehinderte Montage (Montagefreiheit) zu schaffen und den Hersteller rechtzeitig über die am Montageort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Bei Vollmontage hat der Besteller auf eigene Kosten die erforderlichen Montagehilfskräfte zu stellen und der Hersteller hat den Montagegegenstand in betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Bei der Chefmontage obliegen die Montagearbeiten dem Besteller, während der Hersteller diese zu koordinieren, anzuleiten und zu kontrollieren hat. Dabei ist der Beauftragte des Herstellers dem Montagepersonal des Bestellers weisungsberechtigt.