Motorradversicherung

Eine gute Motorradversicherung ist gegeben, wenn der Fahrer gegen Schadenersatzansprüche Dritter und die Maschine gegen Schäden und Diebstahl versichert ist.

Sobald das Frühjahr kommt und die Tage langsam wärmer werden, sieht man vermehrt wieder Motorräder im Straßenverkehr. Um ein Motorrad in den Straßenverkehr bringen zu dürfen, gelten ähnliche Bestimmungen wie für einen Pkw. Eine Motorrad Versicherung, die mindestens aus einer Haftpflichtversicherung bestehen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Motorrad Versicherung im Haftpflichtbereich schützt den Fahrer vor finanziellen Nachteilen, die ihm durch selbst verursachte Schäden, die er mit seinem Motorrad verursacht, entstehen könnten. Eine gute Motorrad Versicherung ist aber nicht nur dazu da, im Schadenfall Ersatz zu leisten. Sie hat auch die Verpflichtung, den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen Dritter zu bewahren. Schäden, die mit dem Motorrad verursacht wurden, sind der Motorradhaftpflichtversicherung unverzüglich zu melden. Der Versicherer kann dann zum Beispiel bei einem Unfallschaden entscheiden, ob er einen Gutachter einschalten möchte oder den Schaden so reguliert, wie der Geschädigte ihn angibt. Neben der reinen Haftpflichtversicherung kann der Motorradfahrer seine eigene Maschine absichern. Auch im Bereich der Kaskoversicherung für ein Motorrad ähneln die Bedingungen denen einer Autoversicherung. Die Teilkaskoversicherung, die bei der Motorrad Versicherung sowohl mit als auch ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden kann, sichert das Motorrad unter anderem gegen Diebstahl ab. Will der Fahrer auch Schäden an der eigenen Maschine versichert haben, die er selbst verursacht hat, sollte er die Vollkaskoversicherung wählen. Ähnlich wie bei der Autoversicherung werden die Prämien der Motorrad Versicherung nach Schadenfreiheitsklassen berechnet. Je länger der Motorradfahrer ein Motorrad angemeldet und unfallfrei gefahren hat, umso günstiger wird die Rabattstaffel für die eigene Motorrad Versicherung.