Nachauftragnehmer

Nachauftragnehmer - Liefer- oder Leistungsbetrieb (bes. Bau- und Montagebetrieb, Investitionsgüter herstellender Betrieb), der von einem Generalauftragnehmer oder Hauptauftragnehmer vertraglich mit der Erbringung von Teilleistungen im Rahmen eines Gesamtauftrages (z. B. als kooperierender Zulieferer für ein Investitionsvorhaben mit Investitionsleistungen) beauftragt wurde. Der Nachauftragnehmer ist für die qualitativ einwandfreie und termingerechte Fertigstellung seiner Leistungen gegenüber dem General- oder Hauptauftragnehmer verantwortlich. Er darf jedoch seinerseits Teilaufträge nur mit Zustimmung des General- oder Hauptauftragnehmers an weitere Betriebe (Subauftragnehmer) vergeben.