Nachbarrechte

Nachbarrechte - Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn bei der Nutzung ihrer aneinandergrenzenden Bodenflächen. Nachbarrechte sollen kameradschaftlich ausgeübt werden. Sie sind ein Element sozialistischer Bodennutzung. Wichtige Nachbarrechte betreffen die Einzäunung von Grundstücken (wenn es die Art und Weise der Nutzung des Grundstücks, die berechtigten Interessen der Grundstücksnachbarn, die Verkehrssicherheit oder andere gesellschaftliche Interessen erfordern, ist die Einzäunung Pflicht); das Kennzeichnen der Grundstücksgrenzen (erfordern gesellschaftliche Interessen eine Kennzeichnung, ist sie Pflicht); die Duldung von Wurzeln und her- überragenden Zweigen von Bäumen eines angrenzenden Grundstücks (Überhang), wenn dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt wird; die Beseitigung einer Überbauung der Grundstücksgrenzen, wenn die Überbauung ohne Einverständnis vorgenommen wurde (widerspricht die Beseitigung des Überbaus gesellschaftlichen Interessen, kann sie nicht gefordert werden); die Mitbenutzung von Grundstücken.