Nachfrist

Nachfrist - Frist nach Ablauf der vertraglichen Leistungszeit, die für eine Vertragsauflösung wegen Verzuges, gegebenenfalls auch für andere Verzugsfolgen, maßgeblich ist. Wurde eine Nachfrist gesetzlich oder vertraglich festgesetzt oder ist die Festlegung einer Nachfrist durch den vom Verzug betroffenen Partner Voraussetzung für eine Vertragsauflösung wegen Verzuges, so kann je nach Regelung der Rücktritt oder die Kündigung erst erfolgen, wenn auch bis zum Ablauf der festgelegten Nachfrist nicht geleistet wurde. Zu Fixgeschäften kann gesetzlich oder vertraglich bestimmt sein, dass allein der Ablauf der Nachfrist die Vertragsauflösung bewirkt. Im Übrigen treten die Verzugsfolgen schon mit Überschreitung der Leistungszeit ein. Jedoch kann nach den Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart werden, dass auch der Anspruch auf Verzugsvertragsstrafe erst ab Überschreitung einer Nachfrist entsteht. Die Nachfrist wird oft als Karenzzeit bezeichnet.