Nachlieferung

Nachlieferung - 1. Lieferung oder andere Leistung eines abrechenbaren Teils der industriellen Warenproduktion nach dem Monat, in dem die vertragliche Leistungszeit abgelaufen ist. - 2. Lieferung zum Ausgleich einer Fehlmenge, die zwischen der in Rechnung gestellten und der tatsächlich gelieferten Menge besteht. Die Allgemeinen Lieferbedingungen gewähren einen bes. Anspruch auf Nachlieferung, das Vertragsgesetz verweist zu Fehlmengen auf die entsprechende Anwendung der Ersatzleistung oder Minderung.