Nachnutzung

Nachnutzung - entgeltliche Nutzung bereits in der Produktion angewandter wissenschaftlich-technischer Ergebnisse (Ergebnisse der naturwissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung, durch Wirtschaftspatent geschützte Erfindungen, Neuerervorschläge, betriebs- und wissenschaftsorganisatorische Lösungen und Datenverarbeitungsprojekte, sofern zu ihrer vollständigen oder teilweisen Nutzung vom abgebenden Betrieb entsprechende wissenschaftlich-technische oder technisch-ökonomische Unterlagen übergeben, Produktionserfahrungen übermittelt oder Unterstützung gewährt werden sollen). Die Berechtigung, wissenschaftlich-technische Ergebnisse zum Zweck der entgeltlichen Nutzung zu vergeben, ist an bestimmte Bedingungen gebunden. U. a. muss der abgebende Betrieb das jeweilige wissenschaftlich-technische Ergebnis selbst erarbeitet und finanziert haben. Über die wechselseitigen Beziehungen bei der Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sind Wirtschaftsverträge abzuschließen. Die Höhe des Entgelts für die Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse kann bis zu 50% des Nutzens betragen, der bei dem übernehmenden Betrieb innerhalb eines Nutzungsjahres eintritt. Im Gegensatz zur Nachnutzung werden bei der Erst- bzw. mehrfachen Erstnutzung bisher noch nicht in der Produktion an- gewandte wissenschaftlich-technische Ergebnisse genutzt.