Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen kommt in erster Linie für Unternehmen in Frage, die beispielsweise für eine Investition finanzielle Unterstützung benötigen. Das Nachrangdarlehen soll einen Überbrückungscharakter haben. Es unterscheidet sich von anderen Krediten für das Unternehmen durch die fehlende Sicherheit, welche die Banken ansonsten verlangen. Um an einen Kredit ohne Sicherheiten für ein Unternehmen zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche durch die Bank vor der Vergabe sehr genau geprüft werden. Zu diesen Nachrangdarlehen Voraussetzungen gehört in erster Linie ein nachgewiesener und förderungswürdiger Verwendungszweck. Dazu zählen Investitionen, die gemacht werden müssen, um den Unternehmenszweck weiter erfüllen zu können. Mit der Gewährung des Kredits als Nachrangdarlehen gehen Kreditinstitute ein höheres Risiko ein, da die sonst üblichen Sicherheiten nicht verlangt und gestellt werden müssen. Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, werden die Verbindlichkeiten aus dem Nachrangdarlehen nicht mit der Priorität behandelt, die anderen Verbindlichkeiten zukommen. Deshalb wird diese Art von Kredit Nachrangdarlehen genannt - es steht im Rang der zu befriedigenden Zahlungsverpflichtungen ganz hinten, falls das Unternehmen in Liquiditätsprobleme gerät. Ansonsten besteht natürlich die Verpflichtung, das Nachrangdarlehen mit den vereinbarten Raten zu tilgen. Für Darlehen ohne Sicherheiten erwarten die Banken in der Regel, dass die Kreditnehmer mit schlechteren Konditionen einverstanden sind. Das ist bei einem Nachrangdarlehen nicht der Fall, denn es handelt sich dabei um eine Förderung von Unternehmen, die ansonsten ihre Aufgabe auf dem Wirtschaftsmarkt nicht ohne Weiteres erfüllen können. Daher werden für ein Nachrangdarlehen in der Regel günstige Konditionen angeboten, die dem Unternehmen in der fraglichen Überbrückungszeit keine Probleme bereiten sollten.