Nachrangiges Fremdkapital
Nachrangiges Fremdkapital stammt aus der Begrifflichkeit der Untenehmensfinanzierung. Dieses Darlehen erhalten Unternehmen von einer Bank oder einem entsprechenden Kreditinstitut. Dabei steht vor allem ein wichtiger Punkt im Vordergrund. Die Rückerstattung des nachrangiges Fremdkapitals kann erst im Fall einer Liquidation oder einer Insolvenz zurückgefordert werden. Somit wird die Rückerstattung erst nach eintreten einer der beiden Fälle durchgeführt. Wobei hierfür auch berücksichtigt werden muss, dass zuvor alle nachrangingen Darlehen rückerstattet sein müssen. Damit muss der Unternehmer zu erst alle Kredite aus Fremdkapital erstatten. Das nachrangige Fremdkapital muss jedoch immer vor dem Eigenkapital erstattet werden. Somit kann der Unternehmer erst dann Geld aus Gewinnen des Unternehmens beanspruchen oder entnehmen, wenn alle Kreditsummen aus nachrangigem Fremdkapital entsprechend bedient wurden. Üblicherweise beanspruchen meist alle Gesellschafter gemeinschaftlich das nachrangige Darlehen als Gesellschaftsdarlehen, da eine derartige Kreditform für einen Klein- oder Einzelunternehmer wenig Sinn macht.