Nachrangiges Hypothekendarlehen

Als nachrangiges Hypothekendarlehen wird ein Darlehen bezeichnet, das gewährt wird, wenn das Grundpfandrecht im Grundbuch der Immobilie oder des Grundstückes, an zweiter bzw. dritter Stelle genannt wird. Damit wird das Grundpfandrecht als nachrangiges Recht eingeräumt. Klar ist damit auch, dass dieses Darlehen im Grunde genommen gegen das Grundpfandrecht gewährt wird. Sicherlich ist es kein Problem die Höhe der Summe des nachrangigen Hypothekendarlehen innerhalb der Realkreditgrenze zu halten. Doch häufig werden die Kreditgrenzen des Realkredits auch ausgeschöpft. Laut Statistiken namhafter Banken, werden diese Grenzen in der Regel komplett erreicht, sofern das nachrangige Hypothekendarlehen als Ergänzung zum erstrangigen Hypothekendarlehen dazu kommt. Selbstverständlich muss nicht zwangsläufig die gesamte Höhe ausgeschöpft werden. Die gemeinsame Summe der Kredite und in Kombination mit dem nachrangigen Hypothekendarlehen kann auch deutlich unter der Realkreditgrenze liegen, was jedoch in den meisten Fällen nicht geschieht, da die Kreditnehmer gerne komplette Summen ausschöpfen, um das entsprechende Geld als Budget zur Verfügung zu haben.