Nachrichtenwesen

Nachrichtenwesen - 1. i. e. S. andere Bezeichnung für den Wirtschaftszweig Post- und Fernmeldewesen als Teil des Wirtschaftsbereiches Verkehr, Post- und Fernmeldewesen, der im Ergebnis der gesellschaftlichen Arbeitsteilung als Gruppierung der Volkswirtschaft für Zwecke der Planung, Rechnungsführung und Statistik geschaffen wurde. - 2. i. w: S. begriffliche Zusammenfassung aller Träger im öffentlichen und nichtöffentlichen Nachrichtenverkehr, die Leistungen in Prozessen zur Ortsveränderung von Nachrichten und Gütern erbringen, und zwar ungeachtet des Volkswirtschaftszweiges oder eines sonstigen Bereiches der Gesellschaft, in dem sie notwendig werden. Der erweiterte Begriff Nachrichtenwesen umfasst daher sowohl die Prozesse der Nachrichtenbeförderung und Nachrichtenübermittlung im Wirtschaftszweig Post- und Fernmeldewesen (als dem überwiegend öffentlich zugänglichen Teil des N.) als auch die in ihren ökonomischen Grundlagen gleich gestalteten Nachrichtenverkehrsprozesse in Bereichen und Zweigen außerhalb des Post- und Fernmeldewesens (nichtöffentlicher Teil des N., z. B. Nachrichtenverkehr staatlicher und gesellschaftlicher Organe mit eigenen Nachrichtenverkehrsmitteln, als innerbetrieblicher Nachrichtenverkehr usw.).