Nachtarbeit

Nachtarbeit - in der Zeit von 22 bis 6 Uhr geleistete Arbeit der Werktätigen; in Ausnahmefällen können in den Arbeitszeitplänen geringfügige Abweichungen bis 30 Minuten vorgesehen werden. In der Regel wird die Nachtarbeit, z. B. bei Mehrschichtarbeit, in den mit den Werktätigen abgeschlossenen Arbeitsverträgen vereinbart. Für Nachtarbeit wird ein Nachtarbeitszuschlag gezahlt.