Nachtarbeitszuschlag

Nachtarbeitszuschlag - Zuschlag für Arbeit, die in der Zeit von 22 bis 6 Uhr geleistet wird, aber weniger als 6 Std. beträgt. Der Nachtarbeitszuschlag wird bei planmäßiger Nachtarbeit in Höhe und bei nicht planmäßiger Nachtarbeit in Höhe des Tariflohnes gezahlt; bei Gewährung von Schichtprämien ist Nachtarbeitszuschlag in ihnen enthalten.