Nachtragsetat

Nachtragsetat - Ergänzung des ursprünglich (Staats-) Haushaltsplanes; in Staaten zur Legalisierung häufig auftretender nachträglicher Haushaltsüberschreitungen. Nachtragsetat verletzen damit meist eine Reihe von Budgetprinzipien (insbesondere das Prinzip der Einheit des Budgets und das Prinzip der Vorherigkeit), vor allem, wenn der Hauptetat von vornherein (z. B. aus wahltaktischen Überlegungen) nicht alle vorauszusehenden Ausgaben enthält und die Regierung bereits Kassenkredite aufgenommen hat, bevor der Nachtragsetat eingebracht wurde. Das Parlament wird damit vor vollendete Tatsachen gestellt. In sozialistischen Staaten wird ein Nachtragsetat z. T. zur Sicherung der erforderlichen Kontinuität der Haushaltsplanung praktiziert, ist jedoch meist infolge der kontinuierlichen Fortschreibung der Haushaltspläne überflüssig.