Nahrungsgüterwirtschaft

Nahrungsgüterwirtschaft - Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstellter Bereich, zu dem folgende Teilbereiche gehören: Mühlenindustrie, Fleischindustrie, Milch- und eiverarbeitende Industrie, Zucker- und Stärkeindustrie, Getreidelagerwirtschaft, Eier- und Geflügelwirtschaft, Binnenfischerei, Kühl- und Lagerwirtschaft. Ebenfalls zu diesem Bereich gehören die! Mischfutterindustrie sowie der Teilbereich tierische Rohstoffe einschließlich Pelz- und Versuchstierzucht. - 2. sich entwickelnder Bereich der Volkswirtschaft, in dem auf der Grundlage kooperativer Beziehungen alle Zweige, die an der Erzeugung von Nahrungsgütern sowie an der Erhaltung und Verbesserung von deren Gebrauchswerteigenschaften beteiligt sind, zusammenwirken. Das Ziel der Nahrungsgüterwirtschaft ist es, entsprechend den Verpflichtungen aus der Hauptaufgabe und ausgehend von der landwirtschaftlichen Rohstofferzeugung, eine bedarfsgerechte sowie effektive Produktion von Nahrungsgütern mit bester Qualität für die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Durch die Weiterentwicklung der Arbeitsteilung und gesellschaftlichen Organisation der Produktion ist eine dem Stand der Produktivkräfte entsprechende Arbeitsproduktivität zu erzielen und ein stetig größerer Beitrag zum Nationaleinkommen zu erwirtschaften. Dabei sind das Zusammenwirken der einzelnen Stufenproduzenten (Stufenproduktion 2.) im entsprechenden Kooperationsverband und die Herausbildung der für das jeweilige Produkt zutreffenden Kooperationskette (2.) von Bedeutung. In der Nahrungsgüterwirtschaft sind annähernd 20% der Produktionsgrundfonds der gesamten Volkswirtschaft konzentriert. 17 % der Berufstätigen der produzierenden Bereiche arbeiten in der Nahrungsgüterwirtschaft und erzeugen ein Bruttoprodukt, das einen Anteil von rund 21% am gesellschaftlichen Gesamtprodukt hat. Der Anteil am Nationaleinkommen beträgt fast 16 %. Zur Weiterentwicklung der Nahrungsgüterwirtschaft sind 1977 annähernd 18% der gesamten Investitionssumme (fast 24% der Investitionen in den produktiven Bereichen) zum Einsatz gekommen. Durch Kooperation entwickeln sich enge und dauerhafte Beziehungen zwischen der Nahrungsgüterwirtschaft und anderen Bereichen sowie Zweigen der Volkswirtschaft, so z. B. zum Nahrungsmittelhandel und zur Produktionsmittel herstellenden Industrie. In diesem Zusammenhang gewinnt der sich herausbildende volkswirtschaftliche AgrarIndustrie-Komplex zunehmend an Bedeutung.